Kontaminierter
Boden resp. Untergrund mit einer Belastung grösser als 2 mg Hg/kg wird abgetragen
und durch sauberes Material ersetzt. Anschliessend wird die Parzelle
soweit als möglich wieder in einen ähnlichen Zustand wie vor dem Eingriff
versetzt. Das
kontaminierte Material wird mit konventionellen Baumaschinen ausgehoben
und in der Regel direkt oder nach Zwischenlagerung auf Haufwerken
abtransportiert und per LKW, Bahn oder Schiff der fach- und umweltgerechten
Entsorgung zugeführt. Haufwerke und transportiertes Material werden zur
Verhinderung von Staubimmissionen abgedeckt. Innerhalb des abgesperrten
Sanierungsperimeters arbeiten die Mitarbeitenden der Unternehmen mit der üblichen
Baubekleidung, d.h. lange Hosen, lange Oberkleider, Sicherheitsschuhe und
Helm.
Da
Quecksilber stark an das Bodenmaterial gebunden ist, werden von der
Baufirma Massnahmen zur Verhinderung von Staubentwicklungen getroffen
(z.B. Befeuchten des kontaminierten Materials). Sollte sich bei gewissen
Arbeiten dennoch Staub entwickeln, arbeiten die Mitarbeitenden vorsorglich
mit Atemschutz. Die angeordneten Massnahmen schliessen die Empfehlungen
der SUVA mit ein. Alle auf den Baustellen arbeitenden Personen werden vor
Beginn der Arbeiten durch Fachleute der Lonza über die zu
berücksichtigenden Sicherheits- und Hygienemassnahmen instruiert. Bei
Befolgung dieser Regeln, stellen die Arbeiten für die Mitarbeitenden der
Bauunternehmung keine Gefahr dar. Die Arbeiten werden zusätzlich durch
eine Umweltfachperson begleitet.
Durch die
getroffenen Massnahmen sind die Auswirkungen ausserhalb des abgesperrten
Sanierungsperimeters minimal. Für die Anwohner bestehen keine gesundheitlichen
Risiken. Sollte es Abweichungen vom geplanten Vorgehen bei der Sanierung geben,
wird die Nachbarschaft entsprechend informiert.
Der Ablauf im Detail
Berücksichtigt von diesem
Sanierungsprojekt werden Parzellen in den Siedlungsgebieten in Raron oder Visp,
die eine Belastung von mehr als 2 mg Quecksilber pro Kilogramm Boden (> 2 mg
Hg/kg) aufweisen.
In einem ersten Schritt wurden die
Eigentümer mit einem Unterschriftsblatt aufgefordert, dem Baugesuch zur
Sanierung zuzustimmen. Dieses Dokument wurde im Januar 2017 durch die «Dienststelle
für Umwelt» (DUW), versandt. Sobald alle Unterschriftsblätter
eingereicht wurden, wurde jeweils ein Baugesuch bei der Gemeinde Raron und
Gemeinde Visp für die betroffenen Parzellen eingereicht. Die Baubewilligungen wurden im Sommer 2017 erteilt.
Persönliches
Bauvorhaben geplant
Plant ein Eigentümer aktuell ein
persönliches Bauvorhaben, so kann dies mit der Sanierung koordiniert werden.
Voraussetzung hierfür ist eine rechtskräftige Baubewilligung für das
persönliche Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Sanierung. Sollen beide Projekte
gleichzeitig realisiert werden, so ist eine spezielle Vereinbarung zwischen dem
Eigentümer und Lonza nötig. Der Eigentümer muss in diesem Fall die Lonza AG (Hr.
Rémi Luttenbacher) rechtzeitig kontaktieren, um die Details zu klären.
Sanierungsprojekt
für Parzelle
Zwei Grundsätze sind hier wichtig.
Erstens sollen unnötige Eingriffe, Störungen und Kosten durch die Entfernung
von nicht oder nur schwach belastetem Material vermieden werden. Zweitens soll
die Parzelle nach der Sanierung soweit als möglich wieder in den Zustand wie
vor dem Eingriff versetzt werden. Dies wird durch die Unternehmung Arcadis
Schweiz AG oder ein anderes von Lonza beauftragtes Unternehmen sichergestellt.
Sie führen, wo nötig, weitere detailliertere Untersuchungen (sogenannte
Sanierungsuntersuchungen) durch und erstellen eine Zustandsaufnahme der
Parzelle.
In einem Gespräch zwischen dem
Eigentümer, der DU und Lonza werden die spezifischen Massnahmen festgelegt.
Sämtliche Massnahmen werden in einem protokollierten Ausführungsprojekt
festgehalten.
Liegt das Ausführungsprojekt vor, so
wird eine Sanierungsvereinbarung durch den Eigentümer, den Kanton Wallis, die Lonza
AG und die Gemeinde unterzeichnet. Das Ausführungsprojekt ist hierbei ein
integrierender Bestandteil der Sanierungsvereinbarung. Mit der Unterzeichnung
der Vereinbarung bestätigen alle Parteien, dass sie mit den geplanten
Massnahmen einverstanden sind und Lonza diese umsetzt.
Sobald sämtliche
Sanierungsvereinbarungen von einem Quartier vorliegen, kann zusammen mit dem
rechtsgültigen Baugesuch die Sanierungsphase eingeleitet werden.
Die
Sanierungsphase
Die Dekontaminierung erfolgt wie oben beschrieben. Eine Beprobung der freigelegten
und sanierten Bodensohle dient als Erfolgskontrolle. Zum Schluss wird die
Parzelle soweit als möglich wieder in den Zustand wie vor dem Eingriff versetzt.
Für die betroffenen Parzellen gibt es nach
der Sanierung zwei Szenarien. Beträgt die Verunreinigung nach der Sanierung weniger
als 0.5 mg Hg/kg, so ist die Parzelle unbelastet (totaldekontaminiert) und der Katastereintrag
wird gelöscht. Sämtliche Kosten werden gemäss dem im Dezember 2017 vereinbarten Kostenteiler finanziert. Der
Inhaber trägt keine Kosten.
Das Zweite Szenario ist eine sanierte
Parzelle, die teilweise Restkontaminationen von 0.5 - 2 mg Hg/kg aufweist.
Diese Restbelastungen von 0.5 - 2 mg Hg/kg sind für Mensch und Umwelt
unbedenklich, jedoch bleiben die Restbelastungen dokumentiert. Die Kosten für
die Entfernung des kontaminierten Materials mit mehr als 2 mg Hg/kg werden gemäss
dem im Dezember 2017 vereinbarten Kostenteiler finanziert. Der Inhaber trägt diesbezüglich
keine Kosten.
Ergänzend zum zweiten Szenario kann
der Eigentümer eine Totaldekontamination seiner Parzelle beantragen. Möchte der
Eigentümer seine Parzelle totaldekontaminieren, wird auch das Erdmaterial mit
einer Belastung von 0.5 bis 2 mg Hg/kg entfernt. Die Mehrkosten hierfür gehen
zu Lasten des Eigentümers
Nach Abschluss der Arbeiten wird die
beauftragte Unternehmung den Eigentümern und der DUW einen Schlussbericht
zukommen lassen. Sobald dieser von der DUW genehmigt ist, gilt die Parzelle als
saniert und die Katastereinträge werden entsprechend angepasst.