Sanierung von quecksilberbelasteten Flächen

 

Kontaminierter Boden resp. Untergrund mit einer Belastung grösser als 2 mg Hg/kg wird abgetragen und durch sauberes Material ersetzt. Anschliessend wird die Parzelle soweit als möglich wieder in einen ähnlichen Zustand wie vor dem Eingriff versetzt. Das kontaminierte Material wird mit konventionellen Baumaschinen ausgehoben und in der Regel direkt oder nach Zwischenlagerung auf Haufwerken abtransportiert und per LKW, Bahn oder Schiff der fach- und umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Haufwerke und transportiertes Material werden zur Verhinderung von Staubimmissionen abgedeckt. Innerhalb des abgesperrten Sanierungsperimeters arbeiten die Mitarbeitenden der Unternehmen mit der üblichen Baubekleidung, d.h. lange Hosen, lange Oberkleider, Sicherheitsschuhe und Helm.

Da Quecksilber stark an das Bodenmaterial gebunden ist, werden von der Baufirma Massnahmen zur Verhinderung von Staubentwicklungen getroffen (z.B. Befeuchten des kontaminierten Materials). Sollte sich bei gewissen Arbeiten dennoch Staub entwickeln, arbeiten die Mitarbeitenden vorsorglich mit Atemschutz. Die angeordneten Massnahmen schliessen die Empfehlungen der SUVA mit ein. Alle auf den Baustellen arbeitenden Personen werden vor Beginn der Arbeiten durch Fachleute der Lonza über die zu berücksichtigenden Sicherheits- und Hygienemassnahmen instruiert. Bei Befolgung dieser Regeln, stellen die Arbeiten für die Mitarbeitenden der Bauunternehmung keine Gefahr dar. Die Arbeiten werden zusätzlich durch eine Umweltfachperson begleitet.

Durch die getroffenen Massnahmen sind die Auswirkungen ausserhalb des abgesperrten Sanierungsperimeters minimal. Für die Anwohner bestehen keine gesundheitlichen Risiken. Sollte es Abweichungen vom geplanten Vorgehen bei der Sanierung geben, wird die Nachbarschaft entsprechend informiert.

Der Ablauf im Detail

Berücksichtigt von diesem Sanierungsprojekt werden Parzellen in den Siedlungsgebieten in Raron oder Visp, die eine Belastung von mehr als 2 mg Quecksilber pro Kilogramm Boden (> 2 mg Hg/kg) aufweisen.

In einem ersten Schritt wurden die Eigentümer mit einem Unterschriftsblatt aufgefordert, dem Baugesuch zur Sanierung zuzustimmen. Dieses Dokument wurde im Januar 2017 durch die «Dienststelle für Umwelt» (DUW), versandt. Sobald alle Unterschriftsblätter eingereicht wurden, wurde jeweils ein Baugesuch bei der Gemeinde Raron und Gemeinde Visp für die betroffenen Parzellen eingereicht. Die Baubewilligungen wurden im Sommer 2017 erteilt.

Persönliches Bauvorhaben geplant

Plant ein Eigentümer aktuell ein persönliches Bauvorhaben, so kann dies mit der Sanierung koordiniert werden. Voraussetzung hierfür ist eine rechtskräftige Baubewilligung für das persönliche Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Sanierung. Sollen beide Projekte gleichzeitig realisiert werden, so ist eine spezielle Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und Lonza nötig. Der Eigentümer muss in diesem Fall die Lonza AG (Hr. Rémi Luttenbacher) rechtzeitig kontaktieren, um die Details zu klären.

Sanierungsprojekt für Parzelle

Zwei Grundsätze sind hier wichtig. Erstens sollen unnötige Eingriffe, Störungen und Kosten durch die Entfernung von nicht oder nur schwach belastetem Material vermieden werden. Zweitens soll die Parzelle nach der Sanierung soweit als möglich wieder in den Zustand wie vor dem Eingriff versetzt werden. Dies wird durch die Unternehmung Arcadis Schweiz AG oder ein anderes von Lonza beauftragtes Unternehmen sichergestellt. Sie führen, wo nötig, weitere detailliertere Untersuchungen (sogenannte Sanierungsuntersuchungen) durch und erstellen eine Zustandsaufnahme der Parzelle.

In einem Gespräch zwischen dem Eigentümer, der DU und Lonza werden die spezifischen Massnahmen festgelegt. Sämtliche Massnahmen werden in einem protokollierten Ausführungsprojekt festgehalten. 

Liegt das Ausführungsprojekt vor, so wird eine Sanierungsvereinbarung durch den Eigentümer, den Kanton Wallis, die Lonza AG und die Gemeinde unterzeichnet. Das Ausführungsprojekt ist hierbei ein integrierender Bestandteil der Sanierungsvereinbarung. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigen alle Parteien, dass sie mit den geplanten Massnahmen einverstanden sind und Lonza diese umsetzt.

Sobald sämtliche Sanierungsvereinbarungen von einem Quartier vorliegen, kann zusammen mit dem rechtsgültigen Baugesuch die Sanierungsphase eingeleitet werden.

Die Sanierungsphase

Die Dekontaminierung erfolgt wie oben beschrieben. Eine Beprobung der freigelegten und sanierten Bodensohle dient als Erfolgskontrolle. Zum Schluss wird die Parzelle soweit als möglich wieder in den Zustand wie vor dem Eingriff versetzt.

Für die betroffenen Parzellen gibt es nach der Sanierung zwei Szenarien. Beträgt die Verunreinigung nach der Sanierung weniger als 0.5 mg Hg/kg, so ist die Parzelle unbelastet (totaldekontaminiert) und der Katastereintrag wird gelöscht. Sämtliche Kosten werden gemäss dem im Dezember 2017 vereinbarten Kostenteiler finanziert. Der Inhaber trägt keine Kosten.

Das Zweite Szenario ist eine sanierte Parzelle, die teilweise Restkontaminationen von 0.5 - 2 mg Hg/kg aufweist. Diese Restbelastungen von 0.5 - 2 mg Hg/kg sind für Mensch und Umwelt unbedenklich, jedoch bleiben die Restbelastungen dokumentiert. Die Kosten für die Entfernung des kontaminierten Materials mit mehr als 2 mg Hg/kg werden gemäss dem im Dezember 2017 vereinbarten Kostenteiler finanziert. Der Inhaber trägt diesbezüglich keine Kosten.
Ergänzend zum zweiten Szenario kann der Eigentümer eine Totaldekontamination seiner Parzelle beantragen. Möchte der Eigentümer seine Parzelle totaldekontaminieren, wird auch das Erdmaterial mit einer Belastung von 0.5 bis 2 mg Hg/kg entfernt. Die Mehrkosten hierfür gehen zu Lasten des Eigentümers

Nach Abschluss der Arbeiten wird die beauftragte Unternehmung den Eigentümern und der DUW einen Schlussbericht zukommen lassen. Sobald dieser von der DUW genehmigt ist, gilt die Parzelle als saniert und die Katastereinträge werden entsprechend angepasst.