Bei Lonza diente Quecksilber als chemischer Katalysator.
In der Chemie bezeichnet man einen Stoff als Katalysator, wenn er die Geschwindigkeit
einer chemischen Reaktion erhöht ohne dabei selbst verbraucht zu werden. Lonza setzte
Quecksilber erstmals ab 1917 für die Herstellung von Acetaldehyd aus Acetylen
nach dem WACKER-Verfahren ein. Aus
Acetaldehyd wurden dann weitere Stoffe wie zum Beispiel Essigsäure,
Ethylacetat, Vinylacetat und verschiedene Alkohole gewonnen. Später kamen dann
noch quecksilberbasierte Verfahren für Chlor und Vinylchlorid (Ausgangsprodukt
für PVC) hinzu, die jedoch seit den 50er resp. 80er Jahren nicht mehr betrieben
wurden. Bei der Lonza in Visp wurde letztmalig Quecksilber 2013 für die
Acetaldehydherstellung aus Acetylen eingesetzt.
Seit den 70er Jahren wurde Quecksilber bezüglich der Abwasserproblematik
unter kontrollierten und bedeutend verbesserten Bedingungen eingesetzt.
Grundsätzlich ist die
Verwendung von Quecksilber und seinen Verbindungen heute international stark
reglementiert. Viele Anwendungen sind bereits oder werden in den kommenden
Jahren verboten.
Die Schweiz hat am 25. Mai
2016 bei der UNO die Ratifikationsurkunde für das Minamata-Übereinkommen
hinterlegt. Dieses Übereinkommen bezweckt zum Schutz der Gesundheit und der
Umwelt eine Reduktion der Verwendung des toxischen Metalls Quecksilber. Mit
bestehenden Regelungen hat die Schweiz den Grossteil der Vorschriften des
Übereinkommens bereits umgesetzt. Die Neuerungen des Chemikalien- und
Abfallrechts zielen darauf ab, dass in der Schweiz gewonnenes
Recyclingquecksilber dem globalen Markt entzogen und in geeigneter Form
umweltgerecht abgelagert wird. Für Ein- und Ausfuhren von Quecksilber wird ein
Kontrollsystem gesetzlich verankert.