Fragen & Antworten Quecksilberproblematik

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1. Allgemeine Fragen


Ab welchem Grenzwert gilt eine Parzelle als sanierungsbedürftig? Wann gelten welche Nutzungseinschränkungen?

  • Die Altlastenverordnung bestimmt einen Konzentrationswert von 2 mg Hg/kg im Boden von Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen. Wird dieser Wert überschritten, muss die betroffene Parzelle saniert werden.
  • Solange eine sanierungsbedürftige Parzelle nicht saniert ist, gelten die Nutzungseinschränkungen, welche die Eigentümer im Informationsschreiben von der Dienststelle für Umwelt (DUW) erhalten haben.
  • Für landwirtschaftliche Flächen gelten andere Konzentrationswerte. Hier muss saniert werden, wenn die Konzentration 20 mg Hg/kg überschreitet. Für den Bereich zwischen 0.5 mg Hg/kg und 20 mg Hg/kg werden Risikoabschätzungen durchgeführt.
  • Der Sanierungswert zum Schutz vom Grundwasser wird noch festgelegt.

Welche Erkenntnisse haben die bisherigen Untersuchungen im Siedlungsgebiet geliefert?

  • Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Belastungen innerhalb der Untersuchungsgebiete und sogar innerhalb von Parzellen sehr heterogen sein können.
  • Im Weiteren befinden sich Belastungen auch in tieferen Schichten als ursprünglich angenommen wurde.
  • Die Untersuchungen müssen genügend aufschlussreich sein, damit die daran anschliessenden Sanierungen nachhaltig erfolgen können. Daher werden auf sanierungsbedürftigen Parzellen vor Sanierungsbeginn meistens ergänzende Sanierungsuntersuchungen zur Bestimmung der parzellenspezifischen Belastungsmuster durchgeführt. Dieses Vorgehen erlaubt den Eingriff in sanierungsbedürftige Parzellen auf das notwendige Minimum zu beschränken und unnötige Boden-Aushübe sowie -Entsorgungen zu verhindern.

Ab wann wird grossflächig in den Siedlungsgebieten saniert?

  • Nach den Pilotsanierungen in Visp und Raron im Jahr 2016 sowie der Erteilung der Baubewilligungen im Frühling 2017 und der Genehmigung des Sanierungsprojekts für das Siedlungsgebiet im August 2017, haben die Sanierungen in einem ersten Quartier in Raron im November 2017 begonnen.
  • Im Anschluss daran werden die sanierungsbedürftigen Parzellen nach Quartieren, alternierend zwischen den Gemeinden Raron und Visp, saniert. Der Start der Arbeiten in Visp ist im Frühjahr 2018 geplant.

Wie erfolgt die Sanierung einer mit Quecksilber kontaminierten Fläche (mit einer Belastung grösser als 2 mg Hg/kg)?

  • Kontaminierter Boden resp. Untergrund mit einer Belastung grösser als 2 mg Hg/kg wird abgetragen und durch sauberes Material ersetzt. Anschliessend wird die Parzelle soweit als möglich wieder in einen ähnlichen Zustand wie vor dem Eingriff versetzt.
  • Das kontaminierte Material wird mit konventionellen Baumaschinen ausgehoben und in der Regel direkt oder nach Zwischenlagerung auf Haufwerken abtransportiert und per LKW, Bahn oder Schiff der fach- und umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Haufwerke und transportiertes Material werden zur Verhinderung von Staubimmissionen abgedeckt. Innerhalb des abgesperrten Sanierungsperimeters arbeiten die Mitarbeitenden der Unternehmen mit der üblichen Baubekleidung, d.h. lange Hosen, lange Oberkleider, Sicherheitsschuhe und Helm.
  • Da Quecksilber stark an das Bodenmaterial gebunden ist, werden von der Baufirma Massnahmen zur Verhinderung von Staubentwicklungen getroffen (z.B. Befeuchten des kontaminierten Materials). Sollte sich bei gewissen Arbeiten dennoch Staub entwickeln, arbeiten die Mitarbeitenden vorsorglich mit Atemschutz. Die angeordneten Massnahmen schliessen die Empfehlungen der SUVA mit ein. Alle auf den Baustellen arbeitenden Personen werden vor Beginn der Arbeiten durch Fachleute der Lonza über die zu berücksichtigenden Sicherheits- und Hygienemassnahmen instruiert. Bei Befolgung dieser Regeln, stellen die Arbeiten für die Mitarbeitenden der Bauunternehmung keine Gefahr dar. Die Arbeiten werden zusätzlich durch eine Umweltfachperson begleitet.
    Durch die getroffenen Massnahmen sind die Auswirkungen ausserhalb des abgesperrten Sanierungsperimeters minimal. Für die Anwohner bestehen keine gesundheitlichen Risiken. Sollte es Abweichungen vom geplanten Vorgehen bei der Sanierung geben, wird die Nachbarschaft entsprechend informiert.

Wird eine sanierte Parzelle aus dem Kataster der belasteten Standorte gelöscht?

  • Der Entscheid wird in jedem Fall von der zuständigen kantonalen Behörde verfügt.
  • Wenn die Parzelle nach Sanierung keine Restbelastung von Quecksilber mehr aufweist wird sie in der Regel aus dem kantonalen Kataster der belasteten Standorte gelöscht.
  • Wenn nach der Sanierung lediglich schwache Belastungen zwischen 0.5 und 2 mg Hg/kg verbleiben, wird die Parzelle in der Regel aus dem kantonalen Kataster der belasteten Standorte gelöscht und in die kantonale Bodendatenbank (BODAT) eingetragen.

Was passiert mit den Pflanzen (Bäume, Sträucher). Müssen diese auch entsorgt werden?

  • Studien haben gezeigt, dass sich das Quecksilber generell kaum in den Pflanzen akkumuliert.
  • Das genaue Vorgehen (z.B. Rodung, Bodenabtrag rund um und über dem Wurzelteller) wird im Rahmen des parzellenspezifischen Ausführungsprojektes vor Beginn der Sanierung zwischen dem Eigentümer, der Lonza und der Dienststelle für Umwelt vereinbart. Eigentümerwünsche werden dabei so weit wie möglich berücksichtigt. Falls Pflanzen entfernt werden, werden diese fachrecht entsorgt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch wenn die Pflanze selbst kaum Quecksilber aufnimmt, diese mit belastetem Boden resp. Staub kontaminiert sein kann, was zu einer spezifischen Entsorgungsprozedur führen kann.

Wie wird gewährleistet, dass der Aushub, nicht entwendet / missbraucht wird?

  • Mit dem sogenannten VeVA-Begleitschein-Verfahren ist jederzeit kontrollierbar, wohin das Material geht. Jeder Lastwagen führt einen nummerierten VeVA-Begleitschein mit, der vom End-Entsorger unterschrieben wird.
  • Die Lonza als Abgeber und der Entsorgungsbetrieb als Annehmer melden die Abfallmengen mit den Begleitscheinnummern an den Kanton.
  • Ins Ausland zu exportierender Abfall unterliegt einem Notifikationsverfahren, das vom BAFU kontrolliert wird und das Bestimmungsland sowie alle Transitländer einschliesst. Der Exporteur muss eine entsprechend hohe Kaution leisten.

Was können Eigentümer tun, deren Parzellen eine Belastung zwischen 0.5 mg Hg/kg und 2 mg Hg/kg aufweisen?

  • Für Flächen mit einer Hg-Belastung zwischen 0.5 mg/kg und 2 mg/kg besteht laut BAFU keine Gesundheitsgefährdung. Diese Flächen sind nicht sanierungs­bedürftig und sind daher nicht Teil des Gesamtsanierungsprojektes.
  • Eine Dekontamination dieser belasteten Flächen auf unter 0.5 mg Hg/kg ist gesetzlich nicht notwendig, aber auf Wunsch des Eigentümers dennoch möglich. In einem solchen Fall werden die Massnahmen weder durch die Lonza finanziert noch durchgeführt. Für eine solche "Totaldekontamination" ist der Eigentümer finanziell und organisatorisch selbst verantwortlich.
  • Die beiden vorherigen Aussagen gelten auch für Parzellen, die nach der Sanierung eine Restbelastung zwischen 0.5 mg Hg/kg und 2 mg Hg/kg aufweisen. Wird in einem solchen Fall eine "Totaldekontamination" gewünscht ist es sicher sinnvoll, beide Arbeitsschritte (gesetzlich geforderte Sanierung und die darüber hinausgehende Totaldekontamination) gemeinsam zu planen und durchzuführen. Dies kann im Ausführungsprojekt zur Sanierung berücksichtigt werden. Die Kostenabrechnungen laufen jedoch getrennt.

Wie hoch sind die Kosten für Betroffene, die eine Parzelle mit einer Belastung unterhalb 2 mg Hg/kg im Siedlungsgebiet total dekontaminieren möchten?

  • Diese vom Eigentümer selbst zu tragenden Kosten für eine Totaldekontamination hängen von der Grösse der belasteten Fläche und von der Belastungstiefe ab. Es kann daher keine pauschale Kostenangabe gemacht werden. Generell gilt, dass die Entsorgungskosten für geringbelastetes Material kleiner sind als für Material, das bei sanierungsbedürftigen Parzellen anfällt.

Was passiert wenn ein Eigentümer ein Bauvorhaben auf einer belasteten Parzelle (0.5-2 mg Hg/kg) plant?

  • Sobald belasteter Boden ausgehoben wird muss er gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) fachgerecht auf eine Deponie Typ B entsorgt werden.
  • Schwachbelastete Böden mit 0.5-2 mg Hg/kg Belastung können künftig bei Bauprojekten auf der Riedertaldeponie zwischen Visp und Turtig entsorgt werden. Dabei sind sowohl die Deponiekosten als auch die Umweltbelastung der Transportwege tiefer.

2. Quecksilber, Produktion und Ablagerungen

Um welche chemische Form von Quecksilber handelt es sich bei den Belastungen im Oberwallis?

  • Es handelt sich hauptsächlich um anorganisches Quecksilber, das wahrscheinlich als Salz vorliegt. Die bisherigen Untersuchungen weisen klar darauf hin, dass das Quecksilber im Boden kaum mobil ist. Dies wird unter anderem durch die seit 2015 regelmässig durchgeführten Grundwasseruntersuchungskampagnen bestätigt, bei welchen Quecksilber nur ein einziges Mal im Spurenbereich und weit unter dem Grenzwert für Trinkwasser über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen wurde.
  • Es gibt keine Hinweise darauf, dass Quecksilber in elementarer und flüchtiger Form vorliegt. Die von der Universität Basel im Auftrag des Kantons durchgeführten Untersuchungen bestätigen dies.
  • Organisches Quecksilber wurde, wenn überhaupt, nur im Spurenbereich in Feststoff­proben gefunden. In Gemüseproben wurde kein organisches Quecksilber gefunden.

Kann sich eine solche Belastung wiederholen?

  • Nein, da belastete Böden und Sedimente fachgerecht entsorgt werden. Zusätzlich wurden wirksame Massnahmen getroffen, um Quecksilberemissionen ab dem Werkareal der Lonza zu verhindern.

Welche Massnahmen werden aktuell getroffen, um ein Austreten von Quecksilber aus dem Werk zu verhindern?

  • Alle Anlagen der Lonza in Visp, die Quecksilber als Katalysator verwendeten, sind stillgelegt oder bereits zurückgebaut. Bei Rückbauarbeiten wird sorgfältig darauf geachtet, dass es keine Quecksilberverluste gibt. Das dazu notwendige Wissen ist vorhanden.
  • Allfälliges mit Abwasser in die ARA gelangendes Quecksilber wird mit dem Klärschlamm ausgetragen. Der Klärschlamm wird verbrannt und die Abluft aus der Verbrennung wird im Rauchgaswäscher gereinigt. Der dabei entstehende Feststoff wird umweltgerecht entsorgt.

In welchen Produktionsprozessen bzw. Anlagen arbeitet/e Lonza mit Quecksilber?

  • Zur Herstellung von Acetaldehyd wurde Quecksilber als Katalysator eingesetzt. Im Rahmen einer Portfoliobereinigung und eines neuen Verfahrens auf der Basis von Erdgas hat Lonza diesen Produktionsprozess eingestellt, resp. arbeitet nicht mehr mit Quecksilber.
  • Früher wurde Quecksilber auch zur Herstellung von Vinylchlorid und Chlor verwendet.

Hat Lonza noch weitere Altlasten?

  • Das Lonza-Werk existiert seit 100 Jahren. Die industrielle Nutzung hat innerhalb des Lonza-Areals zu Belastungen geführt, die zurzeit detailliert untersucht werden. Das Lonza-Areal ist daher auch im Kataster der belasteten Standorte als sanierungsbedürftig eingetragen. Das Grundwasser im Bereich und im Abstrom des Lonza-Werksareals wird laufend überprüft.
  • Bei der ehemaligen Deponie in Gamsenried laufen Abklärungen und detaillierte Untersuchungen. Seit den 80iger Jahren läuft zudem eine Sicherungsmassnahme (Pump & Treat Verfahren). Dabei wird das belastete Grundwasser im Abstrom der Deponie abgepumpt, in die ARA Visp geleitet und dort behandelt. Das Grundwasser im Bereich und im Abstrom der Deponie wird laufend überprüft.

3. Sanierung

Aufgrund welcher Kriterien wurden die Parzellen für die beiden Pilotsanierungen ausgewählt?

  • Es handelte sich bei beiden Pilotsanierungen um öffentliche Parzellen, die gut für Baumaschinen zugänglich waren.
  • Nach dem erfolgreichen ersten Pilotprojekt beim Sportplatz in Visp wollte man die zweite Pilotsanierung auf einer öffentlichen Parzelle in Raron durchführen. Der Entscheid fiel auf die Sanierung des Fussballfeldes Moos in Raron.

Muss grossflächig saniert werden? Gibt es einen Sanierungsplan mit entsprechendem Budget?

  • Aufgrund der heterogenen Belastungssituation muss in den Gebieten punktuell saniert werden.
  • Neben den technischen Untersuchungen hat Lonza ohne Präjudiz auch alle bisherigen gesetzlichen Sanierungen im Siedlungsgebiet zwischen Visp und Raron vorfinanziert. Hierzu und für andere Umweltprojekte weltweit bildet das Unternehmen laufend Reserven (2016 CHF 92 Millionen weltweit).
  • Lonza Annual Report Export S. 83

Mit welchen Gesamtkosten bei den Untersuchungen und den Sanierungen ist zu rechnen? Wie viel Geld wurde bis heute für Untersuchungen und für Kosten ausgegeben.

  • Die Sanierungskosten in den Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten werden nach heutigem Stand auf rund 51 Millionen Franken geschätzt. Die Sanierungskosten im Siedlungsgebiet werden aktuell auf rund 40 Millionen Franken geschätzt. Für die Sanierung in der Landwirtschaftszone wird von rund 11 Millionen Franken ausgegangen. Dies sind Schätzungen, zu denen aufgrund der für diesen Fall spezifischen Unsicherheiten zusätzliche Kosten hinzukommen können.
  • Die Untersuchungen und auch die Sanierungen sind ein iterativer Prozess. D.h. es ist möglich, dass während den Sanierungen weitere Untersuchungen gemacht werden müssen. Je nach Belastung in die Tiefe muss allenfalls tiefer saniert werden als vorgesehen.
  • Aufgrund geostatistischer Erkenntnisse wird auf Parzellen im Siedlungsgebiet, die bisher als nicht-sanierungsbedürftig eingestuft wurden, eine ergänzende technische Untersuchung durchgeführt. Je nach Resultat dieser Untersuchung können die Anzahl der zu sanierenden Parzellen und somit auch die Gesamtkosten der Sanierung zunehmen.
  • Lonza kommuniziert jeweils den weltweit zurückgestellten Betrag für Umweltprojekte. Dieser betrug 2016 CHF 92 Millionen (2015 CHF 73 Millionen). Der Betrag umfasst unter anderem auch die Kosten für die bisherige Finanzierung der technischen Untersuchungen sowie der gesetzlichen Sanierungen der mit Quecksilber belasteten Böden in den Siedlungsgebieten zwischen Visp und Raron.

Wo wird der kontaminierte Boden entsorgt / deponiert?

  • Erdreich mit Belastungen bis 5 mg Hg/kg kann in der Schweiz auf Deponien des Typs E deponiert werden.
  • Erdreich mit höheren Belastungen muss thermisch behandelt werden. Das ist zurzeit nur im Ausland möglich.
  • Abhängig von seinen physikalischen Eigenschaften kann Bodenaushub in einer Bodenwaschanlage in der Schweiz behandelt werden. Die zu entsorgende Menge quecksilberhaltigen Materials verkleinert sich dadurch.

4. Kosten

Wer trägt die Kosten der Untersuchungen und der Sanierungen?  Wie hoch werden die Kosten sein?

  • Der Staat Wallis, die Lonza AG, die Nationalstrassen (Kanton und Bund) sowie die betroffenen Gemeinden Visp, Raron, Baltschieder und Niedergesteln haben sich im Dezember 2017 auf eine Aufteilung der Kosten bei den Quecksilbersanierungen geeinigt. Die Vereinbarung wurde unterzeichnet und umfasst einen Schlüssel für die Kostenübernahme der Bodenuntersuchungen und -sanierungen.
  • Gemäss der Vereinbarung über die Kostenverteilung übernimmt die Lonza AG den grössten Teil der Kosten in den Siedlungs- und Landwirtschaftszonen nachdem sie bereits sämtliche bisherigen Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorfinanziert hat. Die von Lonza übernommenen Kosten sind zum Teil bereits angefallen, zum Teil abgeschätzt, und sind durch Rückstellungen gedeckt. Der Kanton beteiligt sich mit maximal 2 Millionen Franken und die Gemeinden mit maximal 1.5 Millionen Franken (Visp 950‘000 Franken, Raron 410'000 Franken sowie Niedergesteln und Baltschieder je 70'000 Franken). Die Lonza AG beteiligt sich weiter mit maximal 3.5 Millionen Franken an den Kosten, die sich aus den bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten auf der A9-Strecke ergeben.

Fallen für den Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Parzelle Kosten an?

  • Die Inhaber von sanierungsbedürftigen Parzellen im quecksilberbelasteten Siedlungsgebiet zwischen Visp und Raron müssen sich nicht an den Sanierungskosten ihrer Parzellen beteiligen. Das haben der Kanton Wallis, Lonza AG und die Gemeinden Visp und Raron Anfang September 2017 vereinbart.

Gilt der Kostenteiler nur für das Siedlungsgebiet oder auch für die Landwirtschaftszone?

  • Diese Vereinbarung gilt für die aufgrund der Quecksilberbelastung sanierungsbedürftigen Flächen im Siedlungsgebiet und im Landwirtschaftsgebiet.

Gilt diese Regelung auch für sanierungsbedürftige Parzellen, die man allenfalls später noch findet (in welchem Perimeter, bis wann, welche Voraussetzungen)?

  • Diese Vereinbarung gilt für die aufgrund der Quecksilberbelastung sanierungsbedürftige Parzellen, für die eine rechtskräftige Sanierungsverfügung der Dienststelle für Umwelt des Kantons Wallis (DUW) besteht oder für die eine Sanierungsvereinbarung zwischen den jeweiligen Grundeigentümern, dem Kanton Wallis, der Gemeinde am Ort des belasteten Grundstücks und der Lonza AG unterzeichnet wurde oder wird.
  • Die Vereinbarung gilt in der Rhoneebene zwischen Brig und Niedergesteln gemäss dem in der Vereinbarung beigelegten Plan.

Wieso hat sich Lonza schlussendlich für den Kostenteiler und nicht für ein Gerichtsverfahren entschieden?

  • Der Entscheid ist für Lonza wichtig: Aus einer Position des Erfolgs haben wir heute die Chance, die Altlasten zu bereinigen, den Blick auf die Zukunft zu legen und das Fundament für den Hightech-Standort der Zukunft zu schaffen. Unsere Ambitionen für Lonza Visp können wir nur umsetzen, wenn unsere Kunden, Mitarbeitenden und Partner wissen, dass wir unsere Hausaufgaben machen. Dazu gehört gerade auch die Quecksilberthematik. Wir sind deshalb froh, dieses Kapitel abschliessen und in die Zukunft schauen zu können.
  • Alle Beteiligten (Bund, Kanton, Gemeinden und Lonza) haben sich gefunden, um gemeinsam die Verantwortung zu schultern. Im Rahmen der Vereinbarung haben wir eine sachgerechte und faire Lösung finden können, zu der alle Beteiligten ‘ja’ sagen konnten. Die Alternative wären langwierige Gerichtsverfahren gewesen, mit unbekanntem Ausgang für alle Beteiligten.

Die IG Quecksilber fordert zudem eine Entschädigung für die Nutzungseinschränkungen, welche die Eigentümer in den letzten Jahren hatten. Mit welchem Betrag können die Eigentümer rechnen?

  • Das Gesetz sieht vor, dass Eigentümer ein Teil der Sanierungskosten unter bestimmten Bedingungen tragen können. Kanton, Gemeinden und Lonza haben jedoch freiwillig in einer Vereinbarung entschieden, die Inhaber von sanierungsbedürftigen Parzellen von allfällig anfallenden Kosten zu befreien.
  • Entschädigungen für Nutzungseinschränkungen sieht das Umweltschutzgesetz nicht vor. Sie sind auch nicht Gegenstand eines Kostenteilers.

 


5. Gesundheitsrisiko

Wie gefährlich ist es für Kinder, Erwachsene und Tiere, wenn sie sich quecksilber-belasteten Böden nähern?

  • Das Quecksilber befindet sich laut Untersuchung seit rund 50 bis 80 Jahren im Boden.
  • Gebunden an Bodenpartikel kann Quecksilber über die Atemwege (als kontaminierter Staub) oder den Mund aufgenommen werden.
  • Der Kantonsarzt bestätigt, dass nach heutigem Wissensstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Menschen und Tieren im Raume des GGK bestanden haben oder bestehen.
  • Wir gehen davon aus, dass sich diese Einschätzung nicht ändern wird.
  • Im September 2014 wurde durch den Kanton bei der Universität Zürich eine epidemio­logische Studie in Auftrag gegeben. Die Resultate dieser an insgesamt 171 Teilnehmern durch­geführten Studie wurden im Juni 2016 veröffentlicht. Fazit: Es liessen sich keine Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Quecksilber aus dem Boden im Rahmen eines normalen Kontaktes mit der Umwelt finden.
  • Gutachten/Bericht der Universität Zürich

Kann das Fleisch von den grasenden Tieren gegessen werden?

  • Ja, es gibt keine Hinweise darauf, dass die Quecksilberbelastung der Böden in der Nahrungskette ein Problem darstellt.