Finden Sie hier die Antwort auf ihre Frage nicht? Dann senden Sie uns
ein E-Mail an kommunikation-visp@lonza.com
1. Allgemeine Fragen
Ab welchem Grenzwert gilt
eine Parzelle als sanierungsbedürftig? Wann gelten welche Nutzungseinschränkungen?
- Die
Altlastenverordnung bestimmt einen Konzentrationswert von 2 mg Hg/kg im Boden
von Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen
Kinder regelmässig spielen. Wird dieser Wert überschritten, muss die
betroffene Parzelle saniert werden.
- Solange eine sanierungsbedürftige Parzelle nicht saniert ist,
gelten die Nutzungseinschränkungen, welche die Eigentümer im
Informationsschreiben von der Dienststelle für Umwelt (DUW) erhalten haben.
- Für
landwirtschaftliche Flächen gelten andere Konzentrationswerte. Hier muss
saniert werden, wenn die Konzentration 20 mg Hg/kg überschreitet. Für den Bereich zwischen 0.5 mg Hg/kg und 20 mg Hg/kg
werden Risikoabschätzungen durchgeführt.
- Der Sanierungswert zum Schutz vom Grundwasser wird noch festgelegt.
Welche Erkenntnisse haben die bisherigen Untersuchungen im Siedlungsgebiet
geliefert?
- Die
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Belastungen innerhalb der
Untersuchungsgebiete und sogar innerhalb von Parzellen sehr heterogen sein können.
- Im
Weiteren befinden sich Belastungen auch in tieferen Schichten als
ursprünglich angenommen wurde.
- Die
Untersuchungen müssen genügend aufschlussreich sein, damit die daran
anschliessenden Sanierungen nachhaltig erfolgen können. Daher werden auf sanierungsbedürftigen
Parzellen vor Sanierungsbeginn meistens ergänzende
Sanierungsuntersuchungen zur Bestimmung der parzellenspezifischen Belastungsmuster
durchgeführt. Dieses Vorgehen erlaubt den Eingriff in sanierungsbedürftige
Parzellen auf das notwendige Minimum zu beschränken und unnötige Boden-Aushübe
sowie -Entsorgungen zu verhindern.
Ab wann wird grossflächig in den
Siedlungsgebieten saniert?
- Nach den Pilotsanierungen in Visp und Raron
im Jahr 2016 sowie der Erteilung der Baubewilligungen im Frühling 2017 und
der Genehmigung des Sanierungsprojekts für das Siedlungsgebiet im August
2017, haben die Sanierungen in einem ersten Quartier in Raron im November
2017 begonnen.
- Im
Anschluss daran werden die sanierungsbedürftigen Parzellen nach Quartieren,
alternierend zwischen den Gemeinden Raron und Visp, saniert. Der Start der
Arbeiten in Visp ist im Frühjahr 2018 geplant.
Wie erfolgt die Sanierung einer mit Quecksilber kontaminierten Fläche (mit
einer Belastung grösser als 2 mg Hg/kg)?
- Kontaminierter
Boden resp. Untergrund mit einer Belastung grösser als 2 mg Hg/kg wird abgetragen
und durch sauberes Material ersetzt. Anschliessend wird die Parzelle
soweit als möglich wieder in einen ähnlichen Zustand wie vor dem Eingriff
versetzt.
- Das
kontaminierte Material wird mit konventionellen Baumaschinen ausgehoben
und in der Regel direkt oder nach Zwischenlagerung auf Haufwerken
abtransportiert und per LKW, Bahn oder Schiff der fach- und umweltgerechten
Entsorgung zugeführt. Haufwerke und transportiertes Material werden zur
Verhinderung von Staubimmissionen abgedeckt. Innerhalb des abgesperrten
Sanierungsperimeters arbeiten die Mitarbeitenden der Unternehmen mit der üblichen
Baubekleidung, d.h. lange Hosen, lange Oberkleider, Sicherheitsschuhe und
Helm.
- Da
Quecksilber stark an das Bodenmaterial gebunden ist, werden von der
Baufirma Massnahmen zur Verhinderung von Staubentwicklungen getroffen
(z.B. Befeuchten des kontaminierten Materials). Sollte sich bei gewissen
Arbeiten dennoch Staub entwickeln, arbeiten die Mitarbeitenden vorsorglich
mit Atemschutz. Die angeordneten Massnahmen schliessen die Empfehlungen
der SUVA mit ein. Alle auf den Baustellen arbeitenden Personen werden vor
Beginn der Arbeiten durch Fachleute der Lonza über die zu
berücksichtigenden Sicherheits- und Hygienemassnahmen instruiert. Bei
Befolgung dieser Regeln, stellen die Arbeiten für die Mitarbeitenden der
Bauunternehmung keine Gefahr dar. Die Arbeiten werden zusätzlich durch
eine Umweltfachperson begleitet.
Durch die
getroffenen Massnahmen sind die Auswirkungen ausserhalb des abgesperrten
Sanierungsperimeters minimal. Für die Anwohner bestehen keine gesundheitlichen
Risiken. Sollte es Abweichungen vom geplanten Vorgehen bei der Sanierung geben,
wird die Nachbarschaft entsprechend informiert.
Wird eine sanierte Parzelle aus dem Kataster der belasteten Standorte
gelöscht?
- Der
Entscheid wird in jedem Fall von der zuständigen kantonalen Behörde
verfügt.
- Wenn die
Parzelle nach Sanierung keine Restbelastung von Quecksilber mehr aufweist wird
sie in der Regel aus dem kantonalen Kataster der belasteten Standorte
gelöscht.
- Wenn
nach der Sanierung lediglich schwache Belastungen zwischen 0.5 und 2 mg
Hg/kg verbleiben, wird die Parzelle in der Regel aus dem kantonalen Kataster
der belasteten Standorte gelöscht und in die kantonale Bodendatenbank (BODAT)
eingetragen.
Was passiert mit den Pflanzen (Bäume, Sträucher). Müssen diese auch entsorgt werden?
- Studien
haben gezeigt, dass sich das Quecksilber generell kaum in den Pflanzen
akkumuliert.
- Das
genaue Vorgehen (z.B. Rodung, Bodenabtrag rund um und über dem
Wurzelteller) wird im Rahmen des parzellenspezifischen
Ausführungsprojektes vor Beginn der Sanierung zwischen dem Eigentümer, der
Lonza und der Dienststelle für Umwelt vereinbart. Eigentümerwünsche werden
dabei so weit wie möglich berücksichtigt. Falls Pflanzen entfernt werden,
werden diese fachrecht entsorgt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch
wenn die Pflanze selbst kaum Quecksilber aufnimmt, diese mit belastetem
Boden resp. Staub kontaminiert sein kann, was zu einer spezifischen
Entsorgungsprozedur führen kann.
Wie wird gewährleistet, dass der Aushub, nicht entwendet / missbraucht
wird?
- Mit dem
sogenannten VeVA-Begleitschein-Verfahren ist jederzeit kontrollierbar,
wohin das Material geht. Jeder Lastwagen führt einen nummerierten
VeVA-Begleitschein mit, der vom End-Entsorger unterschrieben wird.
- Die Lonza als Abgeber und der Entsorgungsbetrieb
als Annehmer melden die Abfallmengen mit den Begleitscheinnummern an den
Kanton.
- Ins Ausland zu exportierender Abfall
unterliegt einem Notifikationsverfahren, das vom BAFU kontrolliert wird
und das Bestimmungsland sowie alle Transitländer einschliesst. Der Exporteur
muss eine entsprechend hohe Kaution leisten.
Was können Eigentümer tun, deren Parzellen
eine Belastung zwischen 0.5 mg Hg/kg und 2 mg Hg/kg aufweisen?
- Für Flächen mit einer Hg-Belastung zwischen 0.5 mg/kg und 2 mg/kg besteht laut BAFU keine Gesundheitsgefährdung. Diese Flächen sind nicht sanierungsbedürftig und sind daher nicht Teil des Gesamtsanierungsprojektes.
- Eine Dekontamination dieser belasteten Flächen auf unter 0.5 mg Hg/kg ist gesetzlich nicht notwendig, aber auf Wunsch des Eigentümers dennoch möglich. In einem solchen Fall werden die Massnahmen weder durch die Lonza finanziert noch durchgeführt. Für eine solche "Totaldekontamination" ist der Eigentümer finanziell und organisatorisch selbst verantwortlich.
- Die beiden vorherigen Aussagen gelten auch für Parzellen, die nach der Sanierung eine Restbelastung zwischen 0.5 mg Hg/kg und 2 mg Hg/kg aufweisen. Wird in einem solchen Fall eine "Totaldekontamination" gewünscht ist es sicher sinnvoll, beide Arbeitsschritte (gesetzlich geforderte Sanierung und die darüber hinausgehende Totaldekontamination) gemeinsam zu planen und durchzuführen. Dies kann im Ausführungsprojekt zur Sanierung berücksichtigt werden. Die Kostenabrechnungen laufen jedoch getrennt.
Wie hoch sind die Kosten für Betroffene, die
eine Parzelle mit einer Belastung unterhalb 2 mg Hg/kg im Siedlungsgebiet total
dekontaminieren möchten?
- Diese vom Eigentümer selbst zu tragenden Kosten für eine Totaldekontamination hängen von der Grösse der belasteten Fläche und von der Belastungstiefe ab. Es kann daher keine pauschale Kostenangabe gemacht werden. Generell gilt, dass die Entsorgungskosten für geringbelastetes Material kleiner sind als für Material, das bei sanierungsbedürftigen Parzellen anfällt.
Was passiert wenn ein Eigentümer ein Bauvorhaben
auf einer belasteten Parzelle (0.5-2 mg Hg/kg) plant?
- Sobald belasteter Boden ausgehoben wird muss er gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) fachgerecht auf eine Deponie Typ B entsorgt werden.
- Schwachbelastete Böden mit 0.5-2 mg Hg/kg Belastung können künftig bei Bauprojekten auf der Riedertaldeponie zwischen Visp und Turtig entsorgt werden. Dabei sind sowohl die Deponiekosten als auch die Umweltbelastung der Transportwege tiefer.
2. Quecksilber, Produktion und Ablagerungen
Um welche chemische Form von Quecksilber handelt es sich bei den
Belastungen im Oberwallis?
- Es
handelt sich hauptsächlich um anorganisches Quecksilber, das
wahrscheinlich als Salz vorliegt. Die bisherigen Untersuchungen weisen
klar darauf hin, dass das Quecksilber im Boden kaum mobil ist. Dies wird
unter anderem durch die seit 2015 regelmässig durchgeführten
Grundwasseruntersuchungskampagnen bestätigt, bei welchen Quecksilber nur ein
einziges Mal im Spurenbereich und weit unter dem Grenzwert für Trinkwasser
über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen wurde.
- Es gibt
keine Hinweise darauf, dass Quecksilber in elementarer und flüchtiger Form
vorliegt. Die von der Universität Basel im Auftrag des Kantons
durchgeführten Untersuchungen bestätigen dies.
- Organisches
Quecksilber wurde, wenn überhaupt, nur im Spurenbereich in Feststoffproben
gefunden. In Gemüseproben wurde kein organisches Quecksilber gefunden.
Kann sich eine solche Belastung wiederholen?
- Nein, da
belastete Böden und Sedimente fachgerecht entsorgt werden. Zusätzlich
wurden wirksame Massnahmen getroffen, um Quecksilberemissionen ab dem
Werkareal der Lonza zu verhindern.
Welche Massnahmen werden aktuell getroffen, um ein Austreten von
Quecksilber aus dem Werk zu verhindern?
- Alle
Anlagen der Lonza in Visp, die Quecksilber als Katalysator verwendeten, sind
stillgelegt oder bereits zurückgebaut. Bei Rückbauarbeiten wird sorgfältig
darauf geachtet, dass es keine Quecksilberverluste gibt. Das dazu
notwendige Wissen ist vorhanden.
- Allfälliges
mit Abwasser in die ARA gelangendes Quecksilber wird mit dem Klärschlamm
ausgetragen. Der Klärschlamm wird verbrannt und die Abluft aus der
Verbrennung wird im Rauchgaswäscher gereinigt. Der dabei entstehende Feststoff
wird umweltgerecht entsorgt.
In welchen Produktionsprozessen bzw. Anlagen arbeitet/e Lonza mit
Quecksilber?
- Zur
Herstellung von Acetaldehyd wurde Quecksilber als Katalysator eingesetzt. Im Rahmen einer
Portfoliobereinigung und eines neuen Verfahrens auf der Basis von Erdgas
hat Lonza diesen Produktionsprozess eingestellt, resp. arbeitet nicht mehr
mit Quecksilber.
- Früher
wurde Quecksilber auch zur Herstellung von Vinylchlorid und Chlor verwendet.
Hat Lonza noch weitere Altlasten?
- Das
Lonza-Werk existiert seit 100 Jahren. Die industrielle Nutzung hat innerhalb
des Lonza-Areals zu Belastungen geführt, die zurzeit detailliert
untersucht werden. Das Lonza-Areal ist daher auch im Kataster der
belasteten Standorte als sanierungsbedürftig eingetragen. Das Grundwasser im
Bereich und im Abstrom des Lonza-Werksareals wird laufend überprüft.
- Bei der ehemaligen
Deponie in Gamsenried laufen Abklärungen und detaillierte Untersuchungen.
Seit den 80iger Jahren läuft zudem eine Sicherungsmassnahme (Pump &
Treat Verfahren). Dabei wird das belastete Grundwasser im Abstrom der
Deponie abgepumpt, in die ARA Visp geleitet und dort behandelt. Das
Grundwasser im Bereich und im Abstrom der Deponie wird laufend überprüft.
3. Sanierung
Aufgrund welcher Kriterien wurden die
Parzellen für die beiden Pilotsanierungen ausgewählt?
- Es handelte sich bei beiden Pilotsanierungen um öffentliche Parzellen, die gut für Baumaschinen zugänglich waren.
- Nach dem erfolgreichen ersten Pilotprojekt beim Sportplatz in Visp wollte man die zweite Pilotsanierung auf einer öffentlichen Parzelle in Raron durchführen. Der Entscheid fiel auf die Sanierung des Fussballfeldes Moos in Raron.
Muss grossflächig saniert werden? Gibt es einen Sanierungsplan mit
entsprechendem Budget?
- Aufgrund
der heterogenen Belastungssituation muss in den Gebieten punktuell saniert
werden.
- Neben
den technischen Untersuchungen hat Lonza ohne Präjudiz auch alle bisherigen
gesetzlichen Sanierungen im Siedlungsgebiet zwischen Visp und Raron vorfinanziert.
Hierzu und für andere Umweltprojekte weltweit bildet das Unternehmen
laufend Reserven (2016 CHF 92 Millionen weltweit).
- Lonza Annual Report Export S. 83
Mit welchen Gesamtkosten bei den Untersuchungen und den Sanierungen ist
zu rechnen? Wie viel Geld wurde bis heute für Untersuchungen und für Kosten
ausgegeben.
- Die
Sanierungskosten in den Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten werden nach
heutigem Stand auf rund 51 Millionen Franken geschätzt. Die
Sanierungskosten im Siedlungsgebiet werden aktuell auf rund 40 Millionen
Franken geschätzt. Für die Sanierung in der Landwirtschaftszone wird von
rund 11 Millionen Franken ausgegangen. Dies sind Schätzungen, zu denen
aufgrund der für diesen Fall spezifischen Unsicherheiten zusätzliche
Kosten hinzukommen können.
- Die
Untersuchungen und auch die Sanierungen sind ein iterativer Prozess. D.h.
es ist möglich, dass während den Sanierungen weitere Untersuchungen
gemacht werden müssen. Je nach Belastung in die Tiefe muss allenfalls tiefer
saniert werden als vorgesehen.
- Aufgrund
geostatistischer Erkenntnisse wird auf Parzellen im Siedlungsgebiet, die
bisher als nicht-sanierungsbedürftig eingestuft wurden, eine ergänzende
technische Untersuchung durchgeführt. Je nach Resultat dieser Untersuchung
können die Anzahl der zu sanierenden Parzellen und somit auch die Gesamtkosten
der Sanierung zunehmen.
- Lonza
kommuniziert jeweils den weltweit zurückgestellten Betrag für Umweltprojekte.
Dieser betrug 2016 CHF 92 Millionen (2015 CHF 73 Millionen). Der Betrag
umfasst unter anderem auch die Kosten für die bisherige Finanzierung der
technischen Untersuchungen sowie der gesetzlichen Sanierungen der mit
Quecksilber belasteten Böden in den Siedlungsgebieten zwischen Visp und
Raron.
Wo wird der kontaminierte Boden entsorgt / deponiert?
- Erdreich
mit Belastungen bis 5 mg Hg/kg kann in der Schweiz auf Deponien des Typs E
deponiert werden.
- Erdreich
mit höheren Belastungen muss thermisch behandelt werden. Das ist zurzeit
nur im Ausland möglich.
- Abhängig
von seinen physikalischen Eigenschaften kann Bodenaushub in einer Bodenwaschanlage
in der Schweiz behandelt werden. Die zu entsorgende Menge
quecksilberhaltigen Materials verkleinert sich dadurch.
4. Kosten
Wer trägt die Kosten der Untersuchungen und der Sanierungen? Wie hoch werden die Kosten sein?
- Der
Staat Wallis, die Lonza AG, die Nationalstrassen (Kanton und Bund) sowie
die betroffenen Gemeinden Visp, Raron, Baltschieder und Niedergesteln
haben sich im Dezember 2017 auf eine Aufteilung der Kosten bei den
Quecksilbersanierungen geeinigt. Die Vereinbarung wurde unterzeichnet und
umfasst einen Schlüssel für die Kostenübernahme der Bodenuntersuchungen
und -sanierungen.
- Gemäss
der Vereinbarung über die Kostenverteilung übernimmt die Lonza AG den
grössten Teil der Kosten in den Siedlungs- und Landwirtschaftszonen
nachdem sie bereits sämtliche bisherigen Untersuchungs-, Überwachungs- und
Sanierungsmassnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorfinanziert
hat. Die von Lonza übernommenen Kosten sind zum Teil bereits angefallen,
zum Teil abgeschätzt, und sind durch Rückstellungen gedeckt. Der Kanton
beteiligt sich mit maximal 2 Millionen Franken und die Gemeinden mit
maximal 1.5 Millionen Franken (Visp 950‘000 Franken, Raron 410'000 Franken
sowie Niedergesteln und Baltschieder je 70'000 Franken). Die Lonza AG
beteiligt sich weiter mit maximal 3.5 Millionen Franken an den Kosten, die
sich aus den bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten auf der A9-Strecke
ergeben.
Fallen für den Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Parzelle Kosten an?
- Die
Inhaber von sanierungsbedürftigen Parzellen im quecksilberbelasteten
Siedlungsgebiet zwischen Visp und Raron müssen sich nicht an den
Sanierungskosten ihrer Parzellen beteiligen. Das haben der Kanton Wallis,
Lonza AG und die Gemeinden Visp und Raron Anfang September 2017 vereinbart.
Gilt der Kostenteiler nur für das Siedlungsgebiet oder auch für die
Landwirtschaftszone?
- Diese
Vereinbarung gilt für die aufgrund der Quecksilberbelastung sanierungsbedürftigen
Flächen im Siedlungsgebiet und im Landwirtschaftsgebiet.
Gilt diese Regelung auch für sanierungsbedürftige Parzellen, die man
allenfalls später noch findet (in welchem Perimeter, bis wann, welche
Voraussetzungen)?
- Diese
Vereinbarung gilt für die aufgrund der Quecksilberbelastung sanierungsbedürftige
Parzellen, für die eine rechtskräftige Sanierungsverfügung der Dienststelle
für Umwelt des Kantons Wallis (DUW) besteht oder für die eine Sanierungsvereinbarung
zwischen den jeweiligen Grundeigentümern, dem Kanton Wallis, der Gemeinde am
Ort des belasteten Grundstücks und der Lonza AG unterzeichnet wurde oder
wird.
- Die
Vereinbarung gilt in der Rhoneebene zwischen Brig und Niedergesteln gemäss
dem in der Vereinbarung beigelegten Plan.
Wieso hat sich Lonza schlussendlich für den Kostenteiler und nicht für ein
Gerichtsverfahren entschieden?
- Der
Entscheid ist für Lonza wichtig: Aus einer Position des Erfolgs haben wir
heute die Chance, die Altlasten zu bereinigen, den Blick auf die Zukunft
zu legen und das Fundament für den Hightech-Standort der Zukunft zu
schaffen. Unsere Ambitionen für Lonza Visp können wir nur umsetzen, wenn
unsere Kunden, Mitarbeitenden und Partner wissen, dass wir unsere
Hausaufgaben machen. Dazu gehört gerade auch die Quecksilberthematik. Wir
sind deshalb froh, dieses Kapitel abschliessen und in die Zukunft schauen
zu können.
- Alle
Beteiligten (Bund, Kanton, Gemeinden und Lonza) haben sich gefunden, um
gemeinsam die Verantwortung zu schultern. Im Rahmen der Vereinbarung haben
wir eine sachgerechte und faire Lösung finden können, zu der alle
Beteiligten ‘ja’ sagen konnten. Die Alternative wären langwierige
Gerichtsverfahren gewesen, mit unbekanntem Ausgang für alle Beteiligten.
Die
IG Quecksilber fordert zudem eine Entschädigung für die
Nutzungseinschränkungen, welche die Eigentümer in den letzten Jahren hatten.
Mit welchem Betrag können die Eigentümer rechnen?
- Das
Gesetz sieht vor, dass Eigentümer ein Teil der Sanierungskosten unter
bestimmten Bedingungen tragen können. Kanton, Gemeinden und Lonza haben jedoch
freiwillig in einer Vereinbarung entschieden, die Inhaber von
sanierungsbedürftigen Parzellen von allfällig anfallenden Kosten zu
befreien.
- Entschädigungen
für Nutzungseinschränkungen sieht das Umweltschutzgesetz nicht vor. Sie
sind auch nicht Gegenstand eines Kostenteilers.
5. Gesundheitsrisiko
Wie gefährlich ist es für Kinder, Erwachsene und Tiere, wenn sie sich quecksilber-belasteten
Böden nähern?
- Das
Quecksilber befindet sich laut Untersuchung seit rund 50 bis 80 Jahren im
Boden.
- Gebunden
an Bodenpartikel kann Quecksilber über die Atemwege (als kontaminierter
Staub) oder den Mund aufgenommen werden.
- Der
Kantonsarzt bestätigt, dass nach heutigem Wissensstand keine
gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Menschen und Tieren im Raume des
GGK bestanden haben oder bestehen.
- Wir
gehen davon aus, dass sich diese Einschätzung nicht ändern wird.
- Im
September 2014 wurde durch den Kanton bei der Universität Zürich eine epidemiologische
Studie in Auftrag gegeben. Die Resultate dieser an insgesamt 171
Teilnehmern durchgeführten Studie wurden im Juni 2016 veröffentlicht.
Fazit: Es liessen sich keine Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung der
Bevölkerung durch Quecksilber aus dem Boden im Rahmen eines normalen Kontaktes
mit der Umwelt finden.
- Gutachten/Bericht der Universität Zürich
Kann das Fleisch von den grasenden
Tieren gegessen werden?
- Ja, es gibt keine Hinweise darauf, dass die
Quecksilberbelastung der Böden in der Nahrungskette ein Problem darstellt.